Die Grabarten

Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab (auch Familiengrabstätte genannt) kann die Lage und Größe sowie der Grabstein auf dem Friedhof ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht an der Grabstelle kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden, so dass mehrere Familienmitglieder im Wahlgrab beigesetzt werden können.
Es entsteht ein Ort des Gedenkens, der für die aktive Trauerbewältigung hilfreich sein kann.

Reihengrab

In einem Reihengrab (Einzelgrab) kann nur eine Person oder Urne beigesetzt werden. Die Lage eines Reihengrabes wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Eine Verlängerung der Ruhefrist (in Berlin beträgt diese 20 Jahre) ist nicht möglich. Das Grab kann mit einem Grabstein gekennzeichnet werden.

Anonymes Reihengrab

Bei einem Anonymen Reihengrab wird der Sarg bzw. die Urne in einem Gemeinschaftsfeld ohne Grabbegrenzung oder Grabbezeichnung beigesetzt.
Nach Ablauf der Ruhefrist (in Berlin beträgt diese 20 Jahre) ist eine Verlängerung nicht möglich.

Urnenwandfach in einem Kolumbarium

Auf einigen Friedhöfen gibt es die Möglichkeit, die Urne in einer sogenannten Urnenwand einzustellen.
Das Wandfach wird mit einer Platte verschlossen, die gleichzeitig als Grabkennzeichnung dient.